Garantiebedingungen
Die vorliegende Garantie wird von der TRIDENT Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság (Sitz: 2344 Dömsöd, Bucsi köz 8., Ungarn; Handelsregisternummer: 13-09-173048; Steuernummer: 11024783-2-13; E-Mail: info@trident-hoszivattyu.hu) übernommen — im Folgenden „Vertreiber“ oder „Trident“ — für Trident Luft-Wasser-Wärmepumpen, Trident Fan Coils, Folansi Luft-Wasser- und Folansi Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie Macon Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
1. Rechtsvorschriften zu Garantie, Gewährleistung und Produktgewährleistung
- Garantie (jótállás): Gesetz V von 2013 über das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch („Ptk.“), §§ 6:171–173; Regierungsverordnung 151/2003. (IX. 22.) über die Pflichtgarantie für bestimmte langlebige Konsumgüter; NGM-Verordnung 19/2014. (IV. 29.) über die Verfahrensregeln für die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bei Waren, die im Rahmen eines Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmen verkauft werden („NGM-Verordnung“).
- Gewährleistung (kellékszavatosság): Ptk. §§ 6:159–167; NGM-Verordnung.
- Produktgewährleistung (termékszavatosság): Ptk. §§ 6:168–170; NGM-Verordnung.
Die Dauer der vom Vertreiber gemäß der Regierungsverordnung 151/2003. (IX. 22.) — für die darin definierten neuen langlebigen Konsumgüter — zu gewährenden Pflichtgarantie beträgt:
- ein Jahr bei Konsumgütern mit einem Verkaufspreis von mindestens 10.000 HUF, jedoch höchstens 100.000 HUF,
- zwei Jahre bei Konsumgütern mit einem Verkaufspreis über 100.000 HUF, jedoch höchstens 250.000 HUF,
- drei Jahre bei Konsumgütern mit einem Verkaufspreis über 250.000 HUF.
2. Garantiebedingungen
Für Trident, Folansi Luft-Wasser- und Folansi Wasser-Wasser-Wärmepumpen wird — im Rahmen der Pflichtgarantie — eine 3-jährige Vollgarantie über den Vertreiber oder die vertraglich gebundenen Subunternehmer-Servicepartner des Vertreibers übernommen. Darüber hinaus gewährt der Vertreiber 2 Jahre zusätzliche Garantie auf den Kompressor der Trident Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Lässt der Endnutzer das Produkt später als sechs Monate nach dem Kauf in Betrieb nehmen, beginnt die Garantiefrist mit dem Kaufdatum des Produkts; andernfalls mit dem Datum der Inbetriebnahme.
Inbetriebnahme der Wärmepumpen
- Die Inbetriebnahme darf nur von einer Person mit F-Gase-Zertifikat durchgeführt werden, die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der ungarischen Regierungsverordnung 14/2015. (II.10.) erfüllt und bei der ungarischen Nationalen Klimaschutzbehörde (Nemzeti Klímavédelmi Hatóság) registriert ist.
- Sie darf von Trident oder einem vertraglich gebundenen Subunternehmer-Servicepartner der Trident Kft. gemäß den Vorgaben der Trident Kft. durchgeführt werden.
- Eine weitere Grundvoraussetzung bei Wärmepumpen ist die mindestens einmal jährliche Wartung. Über die Wartungen wird in jedem Fall ein Protokoll erstellt, von dem ein Exemplar dem Endnutzer übergeben wird. Das Fehlen des Wartungsprotokolls kann zum Erlöschen der Garantie führen.
3. Installationsbedingungen
3.1. Luft-Wasser-Wärmepumpen
Wird die Wärmepumpe nicht von der Trident Kft. installiert, liegt es in der Verantwortung des installierenden Unternehmens, bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe ausreichende wasser- und luftseitige Volumenströme gemäß dem Installationshandbuch oder dem Produktdatenblatt auf der Website sicherzustellen. Unzureichende Volumenströme können Leistungsminderung, Systemfehler, Ausfälle oder eine Verkürzung der Lebensdauer der Wärmepumpe verursachen.
Alle elektrischen, kältekreis- und wasserseitigen Anschlüsse müssen den geltenden Rechtsvorschriften und der von der Trident Kft. herausgegebenen Installationsanleitung entsprechen. Bei Nichteinhaltung kann die Garantie erlöschen. In jedem Fall ist für eine fachgerechte Dämmung der an das System angeschlossenen Leitungen und Rohre zu sorgen.
Mindestvoraussetzungen für die Gültigkeit der Garantie bei Luft-Wasser-Wärmepumpen:
- In den Rücklauf der Wärmepumpe müssen ein Magnetfilter und ein Y-Schmutzfänger eingebaut werden;
- Der Druck des Wasserkreises muss zwischen 1,1 und 1,8 bar liegen;
- In den Wasserkreis müssen ein Sicherheitsventil und ein Ausdehnungsgefäß eingebaut werden (sofern diese Komponenten nicht im Gerät enthalten sind);
- Die Vorgaben zum minimalen Wasservolumen und Massenstrom müssen unter allen Umständen eingehalten werden;
- Je nach System kann ein Pufferspeicher erforderlich sein, dessen Größe/Ausführung vom Fachplaner/Installateur festgelegt wird;
- Wasserqualität des Systems: pH zwischen 6,5–8, Härte [Ca+, Mg+] Sulfat >0,5; Sulfatgehalt: max. 100 mg/Liter und Hydrogencarbonat/Sulfat > 1; Chloridgehalt: max. 50 mg/Liter; Nitratgehalt: max. 100 mg/Liter; Chlor/Sulfat zusammen: max. 100 mg/Liter.
Frostschutz
Jede von Trident verkaufte Luft-Wasser-Wärmepumpe verfügt über ein automatisches Frostschutzprogramm. Die Verwendung von Frostschutzmittel ist bei Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen optional, bei Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht erforderlich. An Standorten mit stabiler Stromversorgung genügt das automatische Frostschutzsystem der Wärmepumpe. Auch in diesem Fall ist es jedoch ratsam, in den Außen-Wasserkreis ein automatisches Frostschutzventil einzubauen.
In allen Fällen, in denen aufgrund des Standorts oder der Nutzung der Räumlichkeiten ein Frostschutz erforderlich sein kann (Gehöft, Ferienhaus), ist für den Frostschutz zu sorgen. In diesem Fall kann entweder der gesamte Wasserkreis mit Frostschutzmittel befüllt oder die Wärmepumpe über einen Wärmetauscher getrennt werden, der mit Frostschutzmittel zu befüllen ist. Die geeignete Verdünnung ist entsprechend den zu erwartenden klimatischen Bedingungen sicherzustellen (min. 30 % Glykol). Eine Überdosierung des Frostschutzmittels kann zu vorzeitigen Ausfällen führen. Bei den jährlichen Wartungen ist der Gefrierpunkt des Frostschutzmittels in jedem Fall zu prüfen.
3.2. Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Wird die Wärmepumpe nicht von der Trident Kft. installiert, liegt es in der Verantwortung des installierenden Unternehmens, bei der Wasser-Wasser-Wärmepumpe ausreichende primär- und sekundärseitige Volumenströme gemäß dem Installationshandbuch oder dem Produktdatenblatt auf der Website sicherzustellen. Unzureichende Volumenströme können Leistungsminderung, Systemfehler, Ausfälle oder eine Verkürzung der Lebensdauer der Wärmepumpe verursachen.
Mindestvoraussetzungen für die Gültigkeit der Garantie bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen:
- Im Vorlauf des Primärkreises sind ein Y-Schmutzfänger und ein Wasserfilter erforderlich;
- Eine Trennung des Grundwassers über einen Wärmetauscher ist überall dort erforderlich, wo die Grundwasserverschmutzung hoch ist;
- In den Rücklauf des Sekundärkreises der Wärmepumpe müssen ein Magnetfilter und ein Y-Schmutzfänger eingebaut werden;
- Der Druck des Wasserkreises muss zwischen 1,1 und 1,8 bar liegen;
- Ist im Primärkreis (Grundwasserkreis) eine Trennung über einen Wärmetauscher erforderlich, müssen in diesen Strang ein Ausdehnungsgefäß und ein Sicherheitsventil eingebaut werden;
- In den Sekundärkreis (Wasserkreis) müssen ein Sicherheitsventil und ein Ausdehnungsgefäß eingebaut werden;
- Die Vorgaben zum minimalen Wasservolumen und Massenstrom sind einzuhalten;
- Der Einbau eines Pufferspeichers ist verpflichtend; dessen Größe/Ausführung wird vom Fachplaner/Installateur festgelegt;
- Wasserqualität (wie unter 3.1): pH 6,5–8, Härte [Ca+, Mg+] Sulfat >0,5; Sulfat max. 100 mg/l; Hydrogencarbonat/Sulfat > 1; Chlorid max. 50 mg/l; Nitrat max. 100 mg/l; Chlor/Sulfat zusammen max. 100 mg/l.
3.3. Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
Wird die Wärmepumpe nicht von der Trident Kft. installiert, liegt es in der Verantwortung des installierenden Unternehmens, ausreichende primär- und sekundärseitige Volumenströme gemäß Installationshandbuch und Produktdatenblatt sicherzustellen. Die elektrischen, kältekreis- und wasserseitigen Anschlüsse müssen den geltenden Rechtsvorschriften und der Installationsanleitung der Trident Kft. entsprechen — andernfalls kann die Garantie erlöschen.
Mindestvoraussetzungen für die Gültigkeit der Garantie bei Sole-Wasser-Wärmepumpen:
- Im Vorlauf des Primärkreises sind ein Y-Schmutzfänger und ein Wasserfilter erforderlich;
- In den Primärkreis (Erdsonden-/Erdkollektorkreis) müssen ein Ausdehnungsgefäß und ein Sicherheitsventil eingebaut werden;
- Der Primärkreis ist mit Frostschutzmittel zu befüllen (min. 30 % Glykol);
- Im Rücklauf des Sekundärkreises sind ein Magnetfilter und ein Y-Schmutzfänger erforderlich;
- Der Druck des Wasserkreises muss zwischen 1,1 und 1,8 bar liegen;
- In den Sekundärkreis müssen ein Sicherheitsventil und ein Ausdehnungsgefäß eingebaut werden;
- Der Einbau eines Pufferspeichers ist verpflichtend;
- Wasserqualität (wie unter 3.1).
4. Verantwortlichkeiten
Für die vom Vertreiber verkauften Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen wird keine Systemgarantie übernommen, außer wenn die Trident Kft. das Wärmepumpensystem installiert hat. In allen anderen Fällen muss die Systemgarantie vom Bauunternehmer oder Installateur — geteilt mit dem Planer des haustechnischen Systems — übernommen werden.
Trident behält sich das Recht vor, Reparatur- oder Inbetriebnahmearbeiten wegen unsachgemäßer Ausführung abzulehnen bzw. die Kosten der Anfahrt und der dadurch unterbrochenen Arbeit dem Endnutzer in Rechnung zu stellen.
4.1. Fälle außerhalb der Garantiepflicht
Die Garantie gilt nur für Geräte, deren Installation, Inbetriebnahme oder Reparatur von Trident oder einem von Trident zugelassenen Partner durchgeführt wurde. Der Vertreiber übernimmt keine Verantwortung für Verrohrungen, Anschlüsse oder Zusatzgeräte, die nicht vom Vertreiber stammen.
Trident übernimmt keine Haftung für unmittelbare Schäden oder Folgeschäden — einschließlich entgangenen Gewinns —, die aus dem fehlerhaften Betrieb des Produkts oder aus Verzögerungen bei dessen Reparatur/Austausch entstehen.
Die Trident Kft. übernimmt in folgenden Fällen keine Garantie:
- Bei unvollständigem oder irreführendem Garantieschein (es sei denn, ein anderes glaubwürdiges Dokument belegt den Kauf);
- Wenn der Austausch oder die Wartung von Verschleiß- und rotierenden Teilen unterblieben ist (Filter, Pumpen, Sicherungen, Anoden usw.);
- Bei Schäden durch Montage/Wartung durch Personen ohne F-Gase-Zertifikat oder durch einen nicht von Trident zugelassenen Partner;
- Bei Schäden durch Verschmutzung, Staub oder andere Stoffe (z. B. Bauteildefekt durch Kalkablagerungen);
- Bei Schäden durch von Dritten gelieferte Teile;
- Bei Umwelteinflüssen (Rost, fehlende elektrische Isolierung);
- Bei falscher Auswahl, Befestigung oder unsachgemäßer Montage;
- Bei sichtbaren, die Funktion jedoch nicht beeinträchtigenden Mängeln (außer wenn ein Transportschaden nachweisbar ist);
- Bei unsachgemäßer Verwendung oder vorsätzlicher Beschädigung (verunreinigtes Kältemittel, nicht zugelassene Flüssigkeiten);
- Bei falscher oder instabiler Stromversorgung (Generator, Überstrom, fehlende elektrische Sicherheit);
- Bei von den Empfehlungen von Trident abweichender, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung;
- Bei Vandalismus oder Tierschäden (z. B. durchgebissene Leitungen);
- Bei Naturereignissen: Stürme, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Überspannung, Erdbeben, Hagel, Überschwemmung, Explosion, Feuer, Kriegshandlungen, Terrorismus usw.
5. Wartungspflicht
Die Gültigkeit der Garantie ist eng mit der regelmäßigen Wartung der Wärmepumpe verknüpft. Bei Unterlassung kann die Garantie erlöschen. Die Wartungen müssen mindestens einmal jährlich durch die Trident Kft. oder einen vertraglich gebundenen Servicepartner von Trident durchgeführt werden.
Im Rahmen der Wartung führen wir folgende Tätigkeiten durch:
- Prüfung der Kältekreisparameter und etwaiger Leckagen;
- Prüfung des Zustands der Regelung und der hydraulischen Komponenten;
- Prüfung der Wasserqualität und bei Bedarf des Frostschutzmittels;
- Reinigung der Filter, Schlammabscheider und Lamellen;
- Prüfung der mechanischen Komponenten und bei Bedarf deren Reparatur.
6. Erweiterte Garantie
Für von der Trident Kft. verkaufte, installierte, in Betrieb genommene und gewartete Wärmepumpen bieten wir eine umfassende erweiterte Garantie an. Bei der Installation einer Wärmepumpe sind zahlreiche wichtige Aufgaben zu erledigen: Errichtung der Heizzentrale, Installation eines Pufferspeichers, Installation von Pumpen in geeigneter Größe, Aufbau eines Rohrnetzes mit ausreichendem Querschnitt, Modernisierung/Umbau des Heizsystems, Installation optimaler Wärmeabgabesysteme.
Bedingungen der erweiterten Garantie:
- Die Wärmepumpe wurde von der Trident Kft. verkauft;
- Die Wärmepumpe wurde von der Trident Kft. montiert, installiert und in Betrieb genommen;
- Abschluss eines regelmäßigen jährlichen Wartungsvertrags;
- Aufbewahrung der Arbeitsblätter und Rechnungen, die die jährlichen Wartungen belegen.
Dauer der erweiterten Garantie:
- Folansi Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3 + 2 Jahre
- Folansi Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Geothermie): 3 + 3 Jahre
- Trident Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3 + 7 Jahre
Hinweis: Die Garantiedauer für den Kompressor der Wärmepumpen beträgt 5 Jahre. Auch dies setzt die Erfüllung der in Punkt 5 beschriebenen Wartungspflicht voraus.
Die Geltendmachung der erweiterten Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
- die Inbetriebnahme nicht von der Trident Kft. oder einem vertraglich gebundenen Servicepartner durchgeführt wurde;
- einer der unter Punkt 4.1 aufgeführten Fälle vorliegt;
- ein hierzu nicht berechtigtes Unternehmen bzw. ein nicht berechtigter Service Reparaturen oder Umbauten durchführt;
- der Kunde offene Rechnungen hat;
- die jährliche Pflichtwartung unterbleibt oder nicht dokumentiert ist.
7. Sonstige Bedingungen
Die aus der Produktgarantie resultierenden Rechte kann der Eigentümer nur geltend machen, wenn er als Verbraucher gilt (Ptk. § 8:1 Abs. 1 Punkt 3). Der Kaufbeleg ist vorzulegen. Zur Inanspruchnahme der Garantie sind außerdem der Garantieschein oder die Produktdaten, das Kaufdatum und der Zahlungsbeleg erforderlich. Der Mangel ist nach seiner Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
Auf Grundlage seines Garantieanspruchs kann der Verbraucher nach eigener Wahl in erster Linie Reparatur oder Austausch verlangen. Ist die Erfüllung des gewählten Anspruchs unmöglich oder würde sie unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen, kann der Verbraucher zwischen Preisminderung, Reparatur durch einen von Trident zugelassenen Service oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt nicht möglich.
Die Reparatur oder der Austausch erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen. Ist dies nicht möglich, informieren wir den Verbraucher über die voraussichtliche Dauer. Wurde das Konsumgut durch Austausch oder Reparatur betroffen, beginnt der Garantieanspruch für das betreffende Teil von Neuem.
Stellt Trident bei der ersten Reparatur innerhalb der Garantiezeit fest, dass das Konsumgut nicht repariert werden kann, und hat der Verbraucher nichts anderes verfügt, tauschen wir es innerhalb von 8 Tagen aus. Ist der Austausch nicht möglich, erstatten wir den gezahlten Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen zurück.
Erfolgt die Reparatur nicht bis zum 30. Tag nach Mitteilung des Reparaturanspruchs, und hat der Verbraucher nichts anderes verfügt, tauschen wir das Gerät innerhalb von 8 Tagen aus oder erstatten, falls der Austausch nicht möglich ist, den Kaufpreis zurück.
Im Falle eines Rechtsstreits kann der Endnutzer das Verfahren der von den Industrie- und Handelskammern der Komitate (bzw. der Hauptstadt) betriebenen Schlichtungsstelle einleiten. Die vorliegende Garantie berührt nicht die sonstigen Rechte des Verbrauchers — insbesondere die Rechte aus Gewährleistung und Produktgewährleistung sowie Schadensersatzansprüche —, die ihm gesetzlich zustehen.
Die Inbetriebnahme und Einstellung des Produkts sind nicht Teil der Verpflichtungen aus der Garantie; diese können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden. Der Garantieschein kann auch elektronisch übergeben werden. Im Beschwerdefall kann sich der Verbraucher an den Vertreiber oder an eine Schlichtungsstelle wenden.